I – GEGENSTAND DES VERTRAGS

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle vertraglichen oder vorvertraglichen Geschäftsbeziehungen, die in der Lieferung von Ausrüstungen mit oder ohne Installation (Handel) oder in der Ausführung von Dienstleistungen jeglicher Art bei den Kunden bestehen.

Sofern keine besondere schriftliche Vereinbarung vorliegt, akzeptiert der Kunde mit der Sendung der Bestellung die vorliegenden AGB. Alle abweichenden oder ergänzenden Bestimmungen zu den AGB müssen zuvor schriftlich von DV GROUP akzeptiert werden, um gültig zu sein.

II – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

„Material“ bedeutet die Gesamtheit der Baugruppen und Teilgruppen aus physikalischen Elementen (Motor, Schrank, digitale Terminals, Computertechnik usw.).

„Software“ bedeutet alle Programme, Verfahren, Regeln und ggf. Dokumentationen bezüglich des Funktionierens einer Datenverarbeitung für eine Maschine.

„Ausrüstung“ bezieht sich auf das gesamte Material und Software innerhalb derselben Anlage, die Gegenstand dieses Vertrags sind.

III – INKRAFTTRETEN DES VERTRAGS

Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung des Bestellscheins und nach dessen Annahme durch DV GROUP in Kraft.

Die Angebote gelten für die auf dem Bestellschein angegebene Dauer.

IV – STORNIERUNG

Der vorliegende Vertrag kann ohne die schriftliche Zustimmung von DV GROUP vom Kunden nicht storniert werden. Bei Stornierung des Kunden bleibt die gezahlte Anzahlung als Entschädigung erhalten.

Falls vom Kunden keine Anzahlung geleistet wurde, behält sich DV GROUP das Recht vor, die Zahlung einer Entschädigung zu verlangen, deren Betrag nicht unter 50 % des Auftragsbetrags liegen darf, unbeschadet der Rückzahlung sämtlicher entstandener Kosten.

V – ÄNDERUNG

DV GROUP behält sich das Recht vor, Änderungen im Zusammenhang mit der technischen Entwicklung vorzunehmen, sofern dies den Preis nicht ändert und die Qualität dieser Ausrüstung nicht beeinträchtigt.

VI – EIGENTUM DER DOKUMENTE

Sämtliche Pläne, Zeichnungen, Schemata und Unterlagen in Bezug auf die Planung, die Herstellung des Materials und der Software sowie alle technischen oder kommerziellen Auskünfte, die im Rahmen des Angebots oder des Vertrags bereitgestellt werden, bleiben Eigentum der DV GROUP und/oder ihrer Lieferanten und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DV GROUP und/oder ihren Dienstleistern nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

VII – AUSFÜHRUNGSFRIST

Die Ausführungsfristen beginnen erst mit der Bestätigung des Auftrags durch DV GROUP: vom Kunden unterzeichnet.

DV GROUP ist von Rechts wegen von jeder Verpflichtung bezüglich der Ausführungsfristen befreit:

1 – Falls der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält , insbesondere bei Nichterfüllung der bei der Auftragserteilung vorgesehenen Zahlung,

2 – wenn die Angaben zu Parametrierung, Dokumenten oder Leistungen, deren Lieferung dem Kunden obliegt, nicht fristgerecht geliefert werden,

Dies beinhaltet insbesondere alle technischen Informationen, die DV GROUP benötigt, wenn bei der verkauften Konfiguration bestehendes Material und/oder Software verwendet werden.

3 – Bei höherer Gewalt oder bei Ereignissen, die sich der Verantwortung von DV GROUP oder ihrer Lieferanten entziehen,

4 – Bei Verspätung oder Nichtbereitstellung von Material, technischen Räumlichkeiten und/oder Diensten der Versorgungsunternehmen seitens des Kunden,

5 – Falls der Kunde die vorbereitenden Arbeiten nicht fristgerecht abgeschlossen hat,

6 – Bei Nichtbeachtung der Umgebungs- oder Inbetriebnahmebedingungen, deren Kenntnis seitens des Kunden vorausgesetzt wird,

7 – Wenn der Kunde den Umfang oder die Art der Arbeiten geändert hat.

Die Installation erfolgt während der Arbeitsstunden und -tage. Jede Unterbrechung der Arbeiten durch den Kunden kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

VIII – LIEFERUNG

– Die Ausrüstungen werden an die bei der Vertragsunterzeichnung angegebene Adresse geliefert.

– Der Kunde trägt ab der Lieferung wieder die Verantwortung für die Leistung und/oder das Material.

– Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand, den Inhalt und die Anzahl der Pakete bei der Lieferung zu überprüfen.

IX – REKLAMATIONEN

Bei Vorbehalten (bei Erhalt des Materials) muss der Kunde diese innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt per Einschreiben an DV GROUP senden.

Er muss DV GROUP die Möglichkeit geben, die Unregelmäßigkeiten zu prüfen und zu beheben. Der Kunde unterlässt es, die Unregelmäßigkeiten selbst zu beheben oder Dritte dafür zu beauftragen.

Eine Rückgabe kann nicht ohne die Genehmigung von DV GROUP erfolgen und sie erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

Die Rückgabe der gesamten Ausrüstung oder eines Teils davon befreit den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Im Falle einer Rückgabe kann der Kunde nach seinem Ermessen den Ersatz, die Instandsetzung, die Erstattung oder den Abzug von einer nächsten Rechnung wählen.

X – GEWÄHRLEISTUNG

Unsere Geräte unterliegen der Herstellergarantie bei Fabrikationsfehlern. Die Reparaturen sind während einer Dauer von sechs Monaten ab dem Tag der Bereitstellung oder des Versands garantiert, sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen. Die Garantie beschränkt sich auf die Reparatur und/oder den Austausch der Teile und/oder der Elemente, die von unseren Technikern als defekt anerkannt wurden. Die Garantie ist exklusiv und gilt nicht für Teile, die dem normalen und gewöhnlichen Verschleiß unterliegen (Kabel, Batterien, Akkus, Lampen usw.).

Die Reparatur, Änderung oder der Austausch von Teilen während des Garantiezeitraums führt nicht zur Verlängerung des Garantiezeitraums und kann nicht Gegenstand einer Fakturierung seitens DV GROUP sein.

Diese Garantie kann vom Kunden nicht für den Austausch oder Ersatz von Teilen in den folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

– unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung durch den Kunden der Betriebs-, Installations- und Umgebungsbedingungen, die von DV GROUP oder einem ihrer Lieferanten empfohlen werden,

– jeglicher Defekt, der nicht aus der Ausrüstung resultiert,

– Reparaturen durch den Kunden oder durch einen Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von DV GROUP,

– eine andere Nutzung als im Vertrag festgelegt,

– eine obligatorische Änderung aufgrund der Vorschriften,

– Entfernung der Seriennummer des Materials, des Typenschilds usw.

– Schäden und Beschädigungen infolge von Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen.

XI – DIENSTLEISTUNGEN

1 – Erbringung

Der Kunde verpflichtet sich, den freien Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, Ausrüstungen oder Material bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Leistung von DV GROUP erforderlich sind (einschließlich einer normgerechten Stromversorgung, eines geschlossenen und überdachten Raums usw.),

DV GROUP beginnt die Installation erst, nachdem sichergestellt wurde, dass die Stromnetze und die Versorgungsnetze den geltenden Normen und den vom (von den) Hersteller(n) geforderten Umgebungsbedingungen entsprechen,

Andernfalls geht die Anpassung an die Vorgaben zu Lasten des Kunden und die Arbeiten beginnen erst nach ihrer Durchführung.

2 – Schulung

DV GROUP verpflichtet sich, das Personal des Kunden am Produkt oder an der Anlage zu schulen:

Schulung der Benutzer:

Es handelt sich um eine Kurzausbildung für Personen, für die die Benutzung des Produkts oder der Ausrüstung im Rahmen ihrer gewöhnlichen Arbeitstätigkeit erfolgt.

XII – PREIS

Es gelten die am Tag des Auftragseingangs gültigen Preise. Sie verstehen sich in Euro und werden netto berechnet.

Folglich werden sie um den am Tag des Auftragseingangs geltenden MwSt.-Satz, die Transportkosten und alle mit dem Auftrag zusammenhängenden spezifischen Kosten (Zollgebühren, lokale Ausfuhrsteuer, Sonderverpackungen usw.) erhöht.

DV GROUP behält sich das Recht vor, ihre Tarife jederzeit zu ändern, verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu dem bei Auftragseingang festgelegten Preis in Rechnung zu stellen.

XIII –  ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

Vorbehaltlich einer besonderen Vereinbarung sind die Rechnungen bar zahlbar durch den Käufer. Ein Zahlungsverzug führt automatisch, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, zur Fälligkeit von Verzugszinsen ab dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum, die zu dem von der Europäischen Zentralbank bei ihrem letzten Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatz plus 10 Prozentpunkte berechnet werden, sowie einer pauschalen Entschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 Euro.

XIV – ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

Die Leistungen sind strikt auf die im Vertrag beschriebenen Leistungen beschränkt. Sollte der Kunde jedoch andere Lieferungen oder Leistungen verlangen, würden sie einvernehmlich durch Abschluss eines Zusatzvertrags oder eines Anhangs zum Vertrag geregelt.

XV – EIGENTUM

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 80-335 vom 12. Mai 1980 behält sich DV GROUP das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung der Güter vor.

Falls der Käufer Gegenstand einer gerichtlich angeordneten Sanierung oder Liquidation ist, behält sich DV GROUP das Recht vor, im Rahmen des Insolvenzverfahrens die verkauften und unbezahlt gebliebenen Waren (ganz oder teilweise) zu beanspruchen.

XVI – HAFTUNG

DV GROUP trägt gegenüber ihren Kunden eine Sorgfaltspflicht, jedoch keine Erfolgspflicht. Sie verpflichtet sich, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben zu erfüllen.

Außerdem haftet DV GROUP nicht im Fall einer erneuten Installation des Materials, die zu Informations- oder Leistungsverlusten führen könnte.

XVII – GELTENDES RECHT – GERICHTSSTAND

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Bei jeglichen Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung oder der Erfüllung des Vertrags (in den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen enthalten) bemühen sich beide Parteien um eine gütliche Einigung. Andernfalls ist das Handelsgericht Arras für die Regelung des Rechtsstreits zuständig.